Unsere AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
Schloss Neutrauchburg GmbH & Co. KG
Schloßallee 11
88316 Isny Neutrauchburg
Träger
Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co KG
Riedstrasse 16
88316 Isny-Neutrauchburg
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Waldburg-Zeil Schloss Neutrauchburg GmbH & Co. KG (nachfolgend „Betrieb“) zur Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Banketten, Seminaren, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Präsentationen und vergleichbaren Veranstaltungen, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
2. Diese AGB gelten ergänzend zu den im jeweiligen Veranstaltungsvertrag individuell vereinbarten Leistungen, Preisen, Terminen und sonstigen Vertragsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Betrieb und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie deren Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Betriebes in Textform. Gleiches gilt für die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen, Werbeveranstaltungen, Vorstellungsgesprächen oder sonstigen Veranstaltungen, die vom ursprünglich vereinbarten Veranstaltungszweck abweichen.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn deren Geltung vom Betrieb ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.
5. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten diese AGB für Rechtsgeschäfte im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit. Soweit der Betrieb Verträge mit Verbrauchern schließt, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
II. Vertragsschluss, Vertragspartner, Haftung und Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. der Buchungsanfrage des Kunden durch den Betrieb zustande. Die Annahme kann insbesondere in Textform erfolgen. Vertragspartner sind der Kunde und der Betrieb.
2. Der Kunde hat dem Betrieb auf Verlangen den vollständigen Namen und die Kontaktdaten des Veranstalters sowie des für die Veranstaltung verantwortlichen Ansprechpartners mitzuteilen.
3. Ist der Kunde nicht zugleich Veranstalter bzw. wird für den Kunden ein gewerblicher Vermittler, Veranstaltungsplaner oder Organisator tätig, haftet der Kunde für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag. Soweit der Veranstalter selbst Vertragspartner ist, haftet dieser für die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen. Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Vertragspartner bleibt unberührt, soweit sie gesetzlich oder vertraglich begründet ist.
4. Der Betrieb haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt.
5. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Betrieb nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Für sonstige Schäden haftet der Betrieb nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betrieb nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betriebes.
8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.
9. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betriebes unverzüglich anzuzeigen und dem Betrieb eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe zu geben. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, eine Störung zu beseitigen und einen möglicherweise entstehenden Schaden gering zu halten.
10. Soweit der Kunde den Betrieb nicht rechtzeitig auf die Möglichkeit eines ungewöhnlich hohen Schadens hinweist, kann dies bei der Schadensbemessung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
11. Für die Verjährung von Ansprüchen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig und soweit Ansprüche nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen den Betrieb ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
1. Der Betrieb ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Betrieb bestätigten Leistungen zu erbringen. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag und den dazugehörigen Anlagen bzw. Angeboten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für sämtliche von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Betrieb auf Veranlassung oder im Interesse des Kunden bei Dritten beauftragt oder in Anspruch nimmt.
3. Der Kunde trägt, soweit gesetzlich zulässig, die Kosten für von ihm veranlasste Leistungen Dritter, insbesondere für Leistungen von Verwertungsgesellschaften, sofern diese im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
4. Soweit im Angebot oder Veranstaltungsvertrag nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit gegenüber Verbrauchern Preise angegeben werden, werden diese einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
5. Die vereinbarten Preise gelten für den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate, ist der Betrieb berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten, insbesondere für Personal, Energie, Lebensmittel, Fremdleistungen oder sonstige betriebliche Aufwendungen, nachweisbar erhöhen. Die Preisanpassung darf die tatsächliche Kostensteigerung nicht unangemessen überschreiten.
6. Rechnungen des Betriebes sind, soweit auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist, mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist der Betrieb insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale und gegebenenfalls weiteren Verzugsschaden zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
8. Der Betrieb ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern dies im Einzelfall vereinbart oder aufgrund der Art und des Umfangs der Veranstaltung sachlich gerechtfertigt ist. Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.
9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit die Gegenforderung nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder die Aufrechnung gesetzlich zulässig ist.
10. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und gesetzlich zulässig ist.
IV. Rücktritt des Kunden / Stornierung
1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Veranstaltungsbeginn kündigen bzw. stornieren. Maßgeblich für die Berechnung etwaiger Stornokosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Betrieb.
2. Ein kostenfreier Rücktritt ist möglich, wenn dies im Veranstaltungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde und der Kunde die vereinbarte Rücktrittsfrist einhält.
3. Im Fall einer Stornierung ist der Betrieb berechtigt, anstelle einer konkret berechneten Schadensersatzforderung eine angemessene Entschädigung nach den nachfolgenden Pauschalen zu verlangen, soweit diese im jeweiligen Veranstaltungsvertrag vereinbart oder wirksam einbezogen wurden.
4. Bei einer Stornierung
o bis einschließlich 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornokosten für die vereinbarten Leistungen erhoben;
o zwischen dem 28. und dem 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn können 35 % des vereinbarten Speisenumsatzes berechnet werden;
o ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn können 70 % des vereinbarten Speisenumsatzes berechnet werden.
Bereits angefallene und vom Betrieb nicht mehr stornierbare Fremdkosten können unabhängig hiervon in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.
5. Wurde eine Tagungspauschale pro Teilnehmer vereinbart, kann der Betrieb bei einer Stornierung
o zwischen dem 28. und dem 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % und
o ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 85 %
der vereinbarten Tagungspauschale multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl berechnen.
6. Bei der Berechnung der Stornokosten werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung der für die Veranstaltung vorgesehenen Räume und Leistungen angemessen berücksichtigt.
7. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Betrieb überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betrieb bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
8. Der Speisenumsatz berechnet sich nach dem vereinbarten Menü- bzw. Speisenpreis pro Person multipliziert mit der vereinbarten Teilnehmerzahl. Wurde noch kein Menü- oder Speisenpreis vereinbart, ist der für die jeweilige Veranstaltung zum Zeitpunkt der Stornierung gültige Preis des entsprechenden Angebots maßgeblich.
9. Soweit für die Veranstaltung eine Raummiete vereinbart wurde, ist diese bei einer Stornierung nur insoweit geschuldet, als dem Betrieb hierdurch ein entsprechender Ausfall entsteht und keine anderweitige Vermietung oder Nutzung der Räume erfolgt.
10. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
V. Rücktritt des Betriebes
1. Der Betrieb kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dies im Veranstaltungsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde und die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
2. Der Betrieb ist insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht geleistet wird.
3. Der Betrieb ist ferner berechtigt, aus wichtigem sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. höhere Gewalt oder sonstige vom Betrieb nicht zu vertretende Umstände die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen;
b. der Kunde bei Vertragsschluss wesentliche Tatsachen über seine Person, den Veranstalter, den Zweck oder die Art der Veranstaltung unrichtig oder irreführend angegeben hat;
c. nach Vertragsschluss konkrete Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer die Durchführung der Veranstaltung eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit von Personen oder Sachen oder eine erhebliche Störung des Geschäftsbetriebes erwarten lässt;
d. die Veranstaltung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstößt;
e. eine nach Art und Umfang der Veranstaltung erforderliche Genehmigung nicht vorliegt oder nicht erlangt werden kann;
f. ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Nutzung der Räume oder gegen die vereinbarte Zweckbestimmung der Veranstaltung vorliegt.
4. Soweit der Grund für den Rücktritt aus der Sphäre des Kunden stammt, bleiben Ansprüche des Betriebes auf Vergütung bzw. Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
5. Liegt der Grund für den Rücktritt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Betriebes, werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist dem Betrieb spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen.
2. Bei einer späteren Reduzierung der Teilnehmerzahl ist grundsätzlich die zuletzt verbindlich mitgeteilte Teilnehmerzahl für die Abrechnung maßgeblich, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
3. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl ist die tatsächlich teilnehmende Personenzahl maßgeblich, soweit die zusätzlichen Leistungen tatsächlich erbracht werden können.
4. Bei einer erheblichen Änderung der Teilnehmerzahl, insbesondere bei einer Abweichung von mehr als 10 %, ist der Betrieb berechtigt, die vereinbarten Leistungen und Preise angemessen anzupassen und, soweit erforderlich, einen anderen geeigneten Veranstaltungsraum zur Verfügung zu stellen. Die Interessen des Kunden sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.
5. Eine Änderung des Veranstaltungsraumes erfolgt nur, wenn der Ersatzraum hinsichtlich Größe, Ausstattung und Eignung für die vereinbarte Veranstaltung angemessen ist, es sei denn, eine Änderung ist aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich.
6. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung auf Wunsch des Kunden und stimmt der Betrieb der Änderung zu, kann der Betrieb die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten und Aufwendungen angemessen berechnen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Personal-, Energie-, Technik- oder Bewirtungskosten.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betriebes in Textform.
2. Soweit der Betrieb dem Mitbringen eigener Speisen oder Getränke zustimmt, kann hierfür ein angemessenes Entgelt zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwands und der entstehenden Gemeinkosten vereinbart werden.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass mitgebrachte Speisen und Getränke den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften, entsprechen.
4. Der Betrieb ist berechtigt, die Verwendung mitgebrachter Speisen oder Getränke zu untersagen, wenn hierdurch gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Sicherheitsanforderungen oder berechtigte Interessen des Betriebes beeinträchtigt werden.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit der Betrieb auf Veranlassung des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft, kann dies im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden erfolgen. Der Kunde trägt die hieraus entstehenden Kosten.
2. Der Kunde haftet für die von ihm oder seinen Beauftragten verursachte Beschädigung oder den Verlust von gemieteten oder überlassenen Einrichtungen, soweit er die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.
3. Die Verwendung eigener elektrischer Geräte, Anlagen oder sonstiger technischer Einrichtungen des Kunden in den Veranstaltungsräumen bedarf der vorherigen Zustimmung des Betriebes, soweit dadurch technische, brandschutzrechtliche oder sicherheitsrelevante Belange betroffen sein können.
4. Die verwendeten Geräte und Anlagen müssen den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen. Der Betrieb kann geeignete Nachweise über die ordnungsgemäße und sichere Beschaffenheit verlangen.
5. Durch die Verwendung eigener Geräte des Kunden verursachte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Betriebes gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen diese zu vertreten haben.
6. Soweit durch die Nutzung eigener technischer Einrichtungen des Kunden zusätzliche Strom-, Anschluss- oder sonstige Betriebskosten entstehen, kann der Betrieb diese nach tatsächlichem Aufwand oder aufgrund einer zuvor vereinbarten angemessenen Pauschale berechnen.
7. Die Nutzung eigener Telefon-, Internet- oder Datenübertragungseinrichtungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Betriebes, soweit hierfür Anschlüsse oder technische Einrichtungen des Betriebes genutzt werden.
8. Störungen an vom Betrieb bereitgestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit unverzüglich behoben. Soweit eine Störung nicht vom Betrieb zu vertreten ist, bestehen keine weitergehenden Ansprüche des Kunden, als gesetzlich vorgesehen.
9. Der Kunde ist verpflichtet, bei technischen Störungen unverzüglich den Betrieb zu informieren und keine eigenmächtigen Reparatur- oder Änderungsmaßnahmen an Einrichtungen des Betriebes vorzunehmen.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen und Dekoration
1. Mitgebrachte Ausstellungsstücke, technische Geräte, Dekorationsgegenstände, Unterlagen sowie sonstige persönliche oder geschäftliche Gegenstände befinden sich grundsätzlich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen.
2. Der Betrieb haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung mitgebrachter Sachen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betriebes oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Der Kunde ist für die von ihm eingebrachten Gegenstände verantwortlich und hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, soweit dies nach Art und Wert der Gegenstände angemessen ist.
5. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss den geltenden gesetzlichen und brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Der Betrieb ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Zulässigkeit des Materials zu verlangen.
6. Die Aufstellung, Befestigung oder Anbringung von Dekorationsmaterial, technischen Geräten, Ausstellungsstücken oder sonstigen Gegenständen ist vorab mit dem Betrieb abzustimmen.
7. Insbesondere dürfen keine Gegenstände ohne vorherige Zustimmung an Wänden, Decken, Böden, Türen, Möbeln oder sonstigen Einrichtungen des Betriebes befestigt oder angebracht werden.
8. Werden Gegenstände oder Dekorationen entgegen den vorstehenden Bestimmungen eingebracht oder bestehen berechtigte Zweifel an deren Zulässigkeit oder Sicherheit, ist der Betrieb berechtigt, deren Verwendung zu untersagen oder deren Entfernung zu verlangen. Ist eine sofortige Entfernung aus Sicherheits- oder Brandschutzgründen erforderlich, kann der Betrieb die Entfernung auf Kosten des Kunden veranlassen.
9. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist der Betrieb berechtigt, die Entfernung und erforderlichenfalls die Lagerung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
10. Verbleiben Gegenstände des Kunden nach Beendigung der Veranstaltung im Veranstaltungsraum, kann der Betrieb für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.
11. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Kunde die von ihm eingebrachten Gegenstände und Dekorationen unverzüglich und spätestens zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu entfernen. Für nicht fristgerecht entfernte Gegenstände kann der Betrieb die erforderlichen Kosten der Entfernung und Lagerung berechnen.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmer, Veranstaltungsbesucher oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft an Gebäuden, Räumen, Einrichtungen, Inventar oder sonstigen Sachen des Betriebes verursacht werden.
2. Ist der Kunde Unternehmer, haftet er im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere auch für Schäden, die durch von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
3. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm veranlasste Veranstaltung ordnungsgemäß durchgeführt wird und die betrieblichen, sicherheitsrechtlichen und brandschutzrechtlichen Vorgaben des Betriebes eingehalten werden.
4. Der Betrieb ist berechtigt, vom Kunden vor oder während der Veranstaltung eine angemessene Sicherheit für mögliche Schäden oder sonstige Ansprüche zu verlangen. Als Sicherheit kommen insbesondere eine Kaution, eine geeignete Haftpflichtversicherung, eine Bürgschaft oder eine andere angemessene Sicherheitsleistung in Betracht.
5. Art, Höhe und Zeitpunkt der Sicherheitsleistung sind unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Dauer und Risiko der jeweiligen Veranstaltung angemessen festzulegen und dem Kunden rechtzeitig mitzuteilen.
6. Wird eine vereinbarte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, kann der Betrieb nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder die Durchführung der Veranstaltung verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Betrieb und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Einbeziehung in einen Vertrag der wirksamen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betriebes.
4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Betriebes vereinbart. Gleiches gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Regelungslücke.
Stand: August 2026
Diese AGB gelten vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen im jeweiligen Veranstaltungsvertrag.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für die Beherbergung im Schloss Neutrauchburg und
Sonne Neutrauchburg
Schloss Neutrauchburg GmbH
Schloßallee 11
88316 Isny Neutrauchburg
Betreiber/Vertragspartner
Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co KG
Riedstrasse 16
88316 Isny-Neutrauchburg
Stand: August 2026
Diese AGB gelten vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen im jeweiligen Veranstaltungsvertrag.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Beherbergungsleistungen sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Der Vertragspartner des Hotels wird nachfolgend als „Gast“ bezeichnet. Die buchende Person wird als „Besteller“ bezeichnet, soweit sie den Vertrag für mehrere Personen oder für einen Dritten abschließt.
1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie vom Hotel ausdrücklich bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Gast getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Buchungsangebots des Gastes durch das Hotel zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Buchungs- oder Reservierungsbestätigung in Textform oder durch die Bereitstellung des gebuchten Zimmers erfolgen.
2.2 Maßgeblich für den Umfang der vom Hotel geschuldeten Leistungen sind die Angaben in der Reservierungsbestätigung.
2.3 Eine unverbindliche Zimmeranfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar, sofern sich aus der Kommunikation zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom Hotel zu erbringenden Leistungen und die hierfür vereinbarten Preise ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung.
3.2 Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Zusätzlich anfallende gesetzliche oder kommunale Abgaben, insbesondere eine etwaige Kurtaxe, können gesondert berechnet werden, soweit diese nicht bereits im Preis enthalten sind.
3.3 Bei Verträgen über Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden, ist eine Preiserhöhung aufgrund eines bei Vertragsschluss vereinbarten Preisänderungsvorbehalts ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ausnahmen eingreifen.
3.4 Bei Verträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen, kann eine Preisänderung nur erfolgen, wenn dies bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein Anspruch auf eine Preiserhöhung besteht insbesondere nicht aufgrund eines unbeschränkten oder sachlich nicht gerechtfertigten Preisänderungsvorbehalts.
4. Änderungen der Buchung
4.1 Änderungen oder Ergänzungen der gebuchten Leistungen sowie Änderungen der An- oder Abreisezeiten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Hotels.
4.2 Soweit das Hotel einer vom Gast gewünschten Änderung zustimmt, können dadurch entstehende Mehrkosten berechnet werden. Eine zusätzliche Belastung erfolgt nicht, soweit die Änderung auf einem vom Hotel zu vertretenden Umstand beruht.
4.3 Ein Anspruch auf Durchführung einer gewünschten Änderung besteht nur, soweit das Hotel diese ausdrücklich bestätigt hat.
5. Anreise und Abreise
5.1 Das gebuchte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
5.2 Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freizugeben.
5.3 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise kann nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Vereinbarung ermöglicht werden. Hierfür kann ein zusätzliches Entgelt anfallen.
5.4 Eine Zimmerreservierung bleibt am Anreisetag grundsätzlich bis 18:00 Uhr bestehen. Dies gilt nicht, wenn eine abweichende Anreisezeit oder eine Spätanreise ausdrücklich vereinbart wurde.
5.5 Für eine vereinbarte Spätanreise gelten die zwischen Hotel und Gast getroffenen individuellen Vereinbarungen.
5.6 Das Hotel bietet dem Gast nach Möglichkeit eine kostenfreie Aufbewahrung des Gepäcks an. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art oder Dauer der Gepäckaufbewahrung besteht nicht.
6. Vorauszahlung und Zahlungsbedingungen
6.1 Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder nach Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, sofern dies bei der Buchung vereinbart wurde.
6.2 Alternativ kann das Hotel eine gültige Kreditkarte als Zahlungsgarantie verlangen. Soweit der Gast hierzu eine entsprechende Zahlungsautorisierung erteilt hat, ist das Hotel berechtigt, vereinbarte und fällige Beträge im Rahmen dieser Autorisierung zu belasten.
6.3 Die Einzelheiten der Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung.
6.4 Soweit vereinbart wurde, dass ein Dritter die Kosten der Beherbergung und/oder weiterer Leistungen übernimmt, wird dies in der Reservierungsbestätigung ausdrücklich festgehalten. Eine Kostenübernahme durch einen Dritten setzt voraus, dass der Dritte hierzu wirksam verpflichtet ist. Soweit eine solche Verpflichtung nicht wirksam zustande kommt oder die Kostenübernahme nicht vollständig erfolgt, bleibt der Gast zur Zahlung der von ihm in Anspruch genommenen Leistungen verpflichtet.
7. Rücktritt und Stornierung durch den Gast
7.1 Soweit in der Reservierungsbestätigung kein abweichender Tarif mit besonderen Stornierungsbedingungen vereinbart wurde, kann der Gast eine Buchung für einzelne Hotelzimmer bis fünf Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei stornieren.
7.2 Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung kann das Hotel eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung oder sonstigen anderweitigen Verwendung der gebuchten Leistungen angemessen berücksichtigt.
7.3 Soweit für den jeweiligen Tarif ausdrücklich folgende Stornierungspauschalen vereinbart wurden, gelten diese als angemessene Pauschalierung des zu erwartenden Schadens:
• bei Übernachtung mit Frühstück: 80 % des vereinbarten Preises für die Übernachtungsleistung,
• bei Übernachtung mit Halbpension: 70 % des vereinbarten Preises für Übernachtungs- und vereinbarte Verpflegungsleistungen,
• bei Übernachtung mit Vollpension: 60 % des vereinbarten Preises für Übernachtungs- und vereinbarte Verpflegungsleistungen.
7.4 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
7.5 Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
7.6 Das Hotel wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, stornierte oder nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten. Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung oder sonstigen anderweitigen Verwendung werden auf einen etwaigen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch angerechnet.
8. Gruppenbuchungen
8.1 Als Gruppenbuchung gilt eine Buchung ab fünf Zimmern, sofern in der Reservierungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8.2 Für Gruppenbuchungen gelten die nachfolgend genannten Stornierungsbedingungen nur, soweit sie in der Reservierungsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurden:
• bis 8 Wochen vor Anreise: 50 % des vereinbarten Zimmerpreises,
• weniger als 8 Wochen bis 2 Wochen vor Anreise: 60 % des vereinbarten Zimmerpreises,
• weniger als 2 Wochen bis 1 Woche vor Anreise: 80 % des vereinbarten Zimmerpreises,
• weniger als 1 Woche vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % des vereinbarten Zimmerpreises.
8.3 Die vereinbarten Pauschalen berücksichtigen die bei Gruppenbuchungen typischerweise entstehenden Ausfallrisiken und die eingeschränkte Möglichkeit einer kurzfristigen anderweitigen Vermietung.
8.4 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen.
8.5 Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
8.6 Das Hotel wird sich auch bei Gruppenbuchungen im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung frei gewordener Zimmer bemühen. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung oder sonstigen anderweitigen Verwendung werden auf einen etwaigen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch angerechnet.
9. Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen
9.1 Nimmt der Gast eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch, ohne die Buchung rechtzeitig zu stornieren, bleiben die vertraglichen Zahlungspflichten grundsätzlich bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.2 Das Hotel muss sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung oder sonstigen anderweitigen Verwendung der gebuchten Leistung anrechnen lassen.
10. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
10.1 Das Hotel kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich geworden ist;
b) der Gast wesentliche vertragliche Pflichten trotz angemessener Fristsetzung verletzt;
c) der Gast bei der Buchung wesentliche Tatsachen, insbesondere zur Person oder zum Buchungszweck, unrichtig angegeben hat, sofern die richtige Angabe für den Vertragsschluss wesentlich gewesen wäre;
d) die Erfüllung des Vertrages für das Hotel aus anderen wichtigen Gründen unzumutbar ist.
10.2 Soweit das Hotel berechtigt vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt und den zur Beendigung führenden Umstand nicht zu vertreten hat, bestehen Schadensersatzansprüche des Gastes nur, soweit gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
10.3 Soweit die Nichtverfügbarkeit der gebuchten Leistung auf einem vom Hotel nicht zu vertretenden Umstand beruht, wird das Hotel den Gast unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
11. Haftung des Hotels
11.1 Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Hotels für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen des Gastes bleiben unberührt.
12. Hausordnung und Nutzung der Hotelzimmer
12.1 Der Gast verpflichtet sich, das Hotelzimmer und die sonstigen Einrichtungen des Hotels pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.
12.2 Eine Nutzung des Hotelzimmers durch eine höhere als die bei der Buchung vereinbarte Personenzahl ist nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels zulässig.
12.3 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst, mitreisende Personen oder von ihm veranlasste Dritte schuldhaft am Hotel oder dessen Einrichtungen verursachen.
12.4 Das Hotel kann die Nutzung bestimmter Bereiche oder Einrichtungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aus Sicherheits-, Betriebs- oder Wartungsgründen, vorübergehend einschränken. Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
13.1 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen.
13.2 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
14. Form von Erklärungen
14.1 Soweit diese AGB die Mitteilung oder Vereinbarung einer Änderung, Ergänzung oder Aufhebung vorsehen, genügt grundsätzlich Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
14.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Gast bleiben hiervon unberührt.
15. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
15.1 Bei Beherbergungsleistungen, die zu einem bestimmten Termin oder für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
15.2 Gesetzliche oder vertraglich eingeräumte Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
16. Verbraucherschlichtung
16.1 Das Hotel ist [nicht bereit / bereit / verpflichtet] an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.2 Soweit eine gesetzliche Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht, werden die entsprechenden Informationen zusammen mit diesen AGB und auf der Website des Hotels in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bereitgestellt.
16.3 Ist eine Streitigkeit zwischen dem Hotel und einem Verbraucher nicht beigelegt worden, werden die gesetzlichen Informationspflichten nach § 37 VSBG erfüllt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
17.3 Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Hotels als Gerichtsstand vereinbart werden.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026
Diese AGB gelten vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen im jeweiligen Veranstaltungsvertrag.